Ein Link statt sechs Adressen
Du kannst ein zentrales Impressum bzw. eine zentrale Anbieterkennzeichnung verlinken, wenn es auf der jeweiligen Plattform leicht erreichbar ist.
Social-Media-Profile werden schnell geschäftlich, redaktionell oder Teil einer Personal Brand. CreatorAdresse bietet natürlichen Personen eine persönliche c/o-Adresse für die klassische Impressumsangabe ihrer eigenen öffentlichen Profile – mit digitalem Posteingang.
Du kannst ein zentrales Impressum bzw. eine zentrale Anbieterkennzeichnung verlinken, wenn es auf der jeweiligen Plattform leicht erreichbar ist.
Je größer die Reichweite, desto weniger attraktiv ist es, die eigene Wohnanschrift dauerhaft öffentlich auffindbar zu machen.
Ob und welche Informationspflicht greift, hängt vom konkreten Profil und seiner Nutzung ab – nicht allein von der Plattform.
Ein rein persönliches Profil ist rechtlich etwas anderes als ein Kanal mit Werbung, Affiliate-Links, Sponsoring, Shop-Verlinkung, Buchungsangeboten oder sonstigem geschäftlichem Bezug. Die IHK weist ausdrücklich darauf hin, dass geschäftsmäßige digitale Dienste auch Social-Media-Accounts und Plattformauftritte umfassen können.
Daneben enthält der Medienstaatsvertrag Informationspflichten für Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sowie zusätzliche Angaben für bestimmte journalistisch-redaktionelle Angebote. Deshalb wäre die Aussage „Jeder Instagram-Account braucht ein Impressum“ genauso falsch wie „Social Media braucht nie ein Impressum“.
Viele Creator beginnen auf einer Plattform und landen später gleichzeitig auf Instagram, TikTok, YouTube, Twitch, einer eigenen Website und vielleicht einem Newsletter. Statt dieselben Angaben mehrfach unterschiedlich zu pflegen, ist eine zentrale Seite sinnvoll, auf die du von deinen Profilen aus verlinkst.
Der Impressumslink kann über Profil- oder Link-in-Bio-Strukturen erreichbar gemacht werden. Entscheidend bleibt eine klare und leicht auffindbare Verlinkung.
Auch ein Kanal mit kommerziellem oder geschäftsmäßigem Charakter kann Anbieterinformationen benötigen. Ein zentraler Link vermeidet widersprüchliche Angaben.
Gerade bei öffentlichen Streamern ist die private Wohnadresse ein unnötiges Sicherheits- und Privatsphärethema.
Die gleiche öffentliche Adresse kann innerhalb des vorgesehenen Nutzungszwecks auch in deiner eigenen Anbieterkennzeichnung verwendet werden.
CreatorAdresse löst den Adress- und Postteil. Welche weiteren Angaben du brauchst, hängt von dir und deinem Angebot ab. Dazu können zum Beispiel Name, Kontaktmöglichkeit, Registerangaben, Umsatzsteuer-ID, Aufsichtsbehörde oder bei bestimmten journalistisch-redaktionellen Angeboten ein Verantwortlicher gehören.
Auch ein Künstlername oder Channel-Name ersetzt nicht automatisch den bürgerlichen Namen, wenn dieser gesetzlich anzugeben ist. Deshalb zeigen wir in unserem Beispiel bewusst Projektname und rechtlich verantwortliche Person getrennt.
Das ist genau die Art von Nutzung, für die der Basistarif gebaut wurde. Deine Anschrift ist öffentlich sichtbar und muss erreichbar bleiben, tatsächlich kommt aber bei vielen Creatorn nur sehr selten physische Post. Deshalb enthält der Basistarif 12 Sendungen im Vertragsjahr statt eines teuren unbegrenzten Postservices.
Wenn du später zusätzlich normale Geschäftsbriefe über die Adresse laufen lassen möchtest oder eine Plattform die Anschrift gesondert als Händler-, Verkäufer-, Anbieter-, Merchant- oder Entwickleranschrift deines Geschäftskontos verlangt, brauchst du die Geschäftspost-Option. Das klassische Impressum bzw. der Impressumslink deines Creator-Profils bleibt davon zu unterscheiden. Wenn du Pakete empfangen willst, existiert dafür ebenfalls eine getrennte Option.
Der Basistarif startet bei 29,00 € pro Jahr.
Basistarif und nur die Zusatzleistungen auswählen, die du tatsächlich brauchst.
Personalausweis hochladen. Freigeschaltet wird erst nach Identitäts- und Adressprüfung.
Du erhältst deine persönliche c/o-Adresse mit eigener LBX-ID in Rheinbach.
Eingehende Briefe werden deinem Konto zugeordnet, digitalisiert und angekündigt.
Allgemeine Informationen zum Service; keine Rechtsberatung im Einzelfall.